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Werner Sauerwein
Datenschutzbeauftragter
  (IHK)
05258 940121

Datenschutz

- Ein Grundrecht
Was ist Datenschutz?
 

Kein Missbrauch mit meinen Daten!

Datenschutz bewahrt jeden Einzelnen davor, dass mit seinen persönlichen Daten Missbrauch betrieben wird. Jeder entscheidet selbst, zu welchem Zweck seine Daten verwendet werden. 

Datenschutz wird auch als Recht auf "Informationelle Selbstbestimmung" bezeichnet. Dies wird aus dem Grundgesetz abgeleitet und wurde 1983 im Rahmen des Volkszählungsurteils vom Bundesverfassungsgericht anerkannt. 

Was ist eigentlich...?

Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Datenschutz?

und

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Datenschutz ist also kein Luxus, sondern ein Grundrecht.

Was bedeutet Missbrauch in diesem Zusammenhang?

Personenbezogene Daten dürfen immer nur zu einem klar definierten Zweck verwendet werden. Werden diese Daten zu einem anders oder ohne Zustimmung des Betroffenen verwendet, dann ist dies Missbrauch. 

Beispiele

  • Ein Missbrauch bestünde beispielsweise darin, dass die Versanddaten eines privaten Kunden zu Werbezwecken benutzt würden, er dem aber nicht zugestimmt hat. 

  • Verhaltenskontrolle. 
    Gezielte Produktwerbung durch Auswertung des Kaufverhaltens über Kunden- oder Punktekarten, ohne dass der Kunde dem zugestimmt hat.

Aber ohne Daten geht's doch nicht!

Unternehmen sind zur Ausübung ihres Geschäfts auf die personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter angewiesen. Dem Kunden kann ohne Adressangaben keine Ware zugesandt , Mitarbeitern kann ohne Kenntnis der Bankdaten kein Gehalt überwiesen werden. 

Deshalb dürfen personenbezogene Daten immer nur gemäß ihrer Zweckbestimmung verwendet werden. Der Betroffene muss das wissen und damit einverstanden sein. Diese Rechte werden dem Bürger durch das Datenschutzgesetz sichergestellt. 

Hier erfahren Sie mehr über