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Wann wird er benötigt?
Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
wird vom Datenschutzgesetz (BDSG) vorgeschrieben, wenn mehr als 9 Beschäftigte
mit der automatischen Erfassung oder Verarbeitung personenbezogener Daten betraut
sind.
Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bei nicht automatisierter Verarbeitung
eine Bestellung erst ab 20
Personen Pflicht ist.
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