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Werner Sauerwein
Datenschutzbeauftragter
  (IHK)
05258 940121

Der DSB

- Wann ist der Datenschutzbeauftragte erforderlich?

Der Datenschutzbeauftragte

Wann wird er benötigt?

Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird vom Datenschutzgesetz (BDSG) vorgeschrieben, wenn mehr als 9 Beschäftigte mit der automatischen Erfassung oder Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. 

Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bei nicht automatisierter Verarbeitung eine Bestellung erst ab 20 Personen Pflicht ist.

Welcher Arbeitsplatz zählt?

Faktisch zählt jeder PC-Arbeitsplatz mit Zugriff auf das Firmennetzwerk oder Internet. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich bei den Beschäftigten um Vollzeit-, Teilzeit- oder Aushilfskräfte handelt. Jede Person zählt. 

Die Konsequenz

Deshalb müssen häufig auch kleinere Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Grundsätzlich ist die Bestellung für jedes Unternehmen ratsam, das personenbezogene Daten verarbeitet.

Seine Aufgaben

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