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Werner Sauerwein
Datenschutzbeauftragter
  (IHK)
05258 940121

Datenschutz

- Das Gesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Nur eine lästige Pflicht?

  • Was regelt das Datenschutzgesetz?

  • Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

  • Datenschutz als Vorteil für den Unternehmer?

Das Datenschutzgesetz

Um die Rechte der Bürger auf Informationsfreiheit sicher zu stellen, gibt es das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Regeln dieses Gesetzes befolgen. 

Einige Kernpunkte des Gesetzes

  • Sicherstellung von Zweckbindung, Datenvermeidung und Datensparsamkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit (§9 BDSG)
  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und Sensibilisierung durch entsprechende Schulungen (§5 BDSG)
  • Führen eines Verfahrensverzeichnisses
  • Bei Bedarf jederzeitige Auskunft an Betroffene über gespeicherte Daten (§19 BDSG)

In der Regel werden diese Aufgaben von vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt bzw. organisiert. 

Besondere Auflagen gelten für Unternehmen, die besonders sensible Daten verarbeiten. Dazu zählen z.B. Angaben über Gesundheit, religiöse oder politische Gesinnung. 

Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) muss bestellt werden, wenn 10 oder mehr Personen in der EDV beschäftigt eines Unternehmens arbeiten. Der Unternehmer hat die Wahl, den DSB aus der eigenen Mannschaft auszuwählen oder extern zu bestellen. 

Für den Datenschutzbeauftragten gelten besondere Anforderungen, denn er hat im Zweifelsfall Zugriff auf alle Daten des Unternehmens. 

Lesen Sie mehr unter Der DSB.

Vorteil für den Unternehmer

Datenschutz steht in engem Zusammenhang mit der Sicherheit der eingesetzten DV.  Datenschutz und Datensicherheit gemeinsam richtig anpacken, heißt sicher sein vor dem Verlust unabkömmlicher Unternehmensdaten und gleichzeitig die gesetzlichen Auflagen erfüllen. 

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für den Unternehmer. 

Mehr unter Ihr Vorteil.