|  Startseite  |  Neues  |  Datenschutz  |  Impressum

 

Werner Sauerwein
Datenschutzbeauftragter
  (IHK)
05258 940121

Datenschutz

- Maßnahmen

Maßnahmen umsetzen

Datenschutz geht nicht ohne Datensicherheit

Datenschutz umsetzen heißt auch, dass entsprechende Vorsorge für die Datensicherheit getroffen werden muss. Personenbezogene Daten dürfen nicht zu fremden Zwecken verwendet werden. Das kann der Unternehmer nur dann versprechen, wenn er auch gewährleistet, dass die Daten z.B. vor dem Zugriff Unbefugter ausreichend gesichert sind. 

Technik und Organisation

Das BDSG schreibt daher in §9 acht technische und organisatorische Maßnahmen vor, die im Rahmen eines geeigneten Gesamtkonzepts umgesetzt werden müssen. So entsteht eine Verbindung zwischen den Themen Datenschutz und Datensicherheit. 

Acht technische und organisatorische Maßnahmen

  1. Zutrittskontrolle
    Den Zutritt zu IT-Räumen sichern
  2. Zugangskontrolle
    Die Benutzung der IT-Systeme sichern
  3. Zugriffskontrolle
    Die Verwendung der Daten sichern
  4. Weitergabekontrolle
    Weitergabe nur an Befugte sicherstellen
  1. Eingabekontrolle
    Alle Datenänderungen müssen nachvollziehbar sein

  2. Auftragskontrolle
    Haftung durch den Auftraggeber
  3. Verfügbarkeitskontrolle
    Erhaltung & Wiederbeschaffung von Daten
  4. Trennungsgebot
    Keine Zweckentfremdung der Daten