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Werner Sauerwein
Datenschutzbeauftragter
  (IHK)
05258 940121

Datensicherheit

- Bedrohung und Risiken

Das Bedrohungspotential

Fahrlässig oder vorsätzlich?

Um den störungsfreien Betrieb einer Datenverarbeitungsanlage sicherzustellen, müssen Risiken, die Hardware, Software oder Daten gefährden, ausgeschaltet werden. Diese können durch Fahrlässigkeit ebenso hervorgerufen werden wie durch Vorsatz eines Dritten.

Beispiel

Datenverlust durch Vorsatz (Diebstahl oder Zerstörung) setzt ein gewisses Maß an krimineller Energie voraus. Häufigste Beispiele sind Diebstahl von Hardware oder Zerstörung von Daten

Der unachtsame Umgang mit Software ist dagegen viel häufiger ein Grund für Datenverlust. Oft sind ganz normale menschliche Fehler die Ursache, und die können nicht immer ausgeschlossen werden. 

In beiden Fällen hilft eine stets aktuelle und funktionierende (!) Datensicherung.
(siehe unter Schutzmaßnahmen)

Eindringversuche 

beispielsweise zum Zwecke des Ausspähens oder der Manipulation von Daten werden hingegen ausnahmslos unter Vorsatz betrieben.

Klassifizierung:

  • Funktionalität:
    Die ordnungsgemäße Funktion von Hard- und Software wird gestört.
  • Verlust:
    Die Verfügbarkeit der Daten ist nicht gewährleistet oder Daten werden zerstört.
  • Entwendung:
    Unberechtigte Kenntnisnahme durch den Zugriff von Dritten. Vertrauliche Daten gelangen in die falschen Hände.
  • Manipulation:
    Authentizität und Integrität der Daten ist nicht gewährleistet. Daten werden unbemerkt verändert. Die Echtheit der Daten kann nicht gewährleistet werden.