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Werner Sauerwein
Datenschutzbeauftragter
  (IHK)
05258 940121

Datensicherheit

- Schutzmechanismen

Schutzmechanismen

Überlebenswichtig

Den Bedrohungspotentialen muss mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt werden. Das ist nicht nur notwendig, um den Datenschutz sicherzustellen. Davon kann im Zweifelsfall die Fortführung maßgeblich abhängen. 

Bekannte Schutzmechanismen

  • Virenschutz
  • Einrichtung einer Firewall
  • Verschlüsselung und Signaturen  
  • organisatorische Maßnahmen nach §9 BDSG 
    (siehe unter Datenschutz-Maßnahmen)

Nicht unterschätzen

Die organisatorischen Maßnahmen sind nicht zu unterschätzen. Sie bedeuten in der Regel deutlich mehr Aufwand als die rein technischen Maßnahmen und hängen sehr stark von der Anzahl der Mitarbeiter ab.

§9 BDSG 

Hier werden die notwendigen Maßnahmen beschrieben. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes umzusetzen.

Erforderliche Maßnahmen

Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck steht.

Eine Maßnahme muss also insbesondere dann nicht getroffen werden, wenn der Aufwand für die Umsetzung den Wert des möglichen Schadens übersteigen würde. Allerdings muss bei Datenverlust oder -Missbrauch von sehr hohen Schäden, auch von Imageschäden ausgegangen werden.