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Erforderliche Maßnahmen
Erforderlich sind
Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen
Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck steht.
Eine Maßnahme muss also insbesondere dann nicht getroffen werden, wenn der Aufwand
für die Umsetzung
den Wert des möglichen Schadens übersteigen würde. Allerdings muss bei Datenverlust oder -Missbrauch
von sehr hohen Schäden, auch von Imageschäden ausgegangen werden.
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