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Werner Sauerwein
Datenschutzbeauftragter
  (IHK)
05258 940121

Der DSB

- Eignung de Datenschutzbeauftragten

Eignung eines Datenschutzbeauftragten 

Vertrauen

Der Datenschutzbeauftragte hat eine verantwortungsvolle Aufgabe im Unternehmen. Er kommt im Zweifelsfall mit allen Daten in Berührung, die im Unternehmen anfallen. Daher muss er eine vertrauenswürdige und äußerst zuverlässige Person sein.

Das Gesetz

Der Gesetzgeber beschreibt in §4 BDSG die Eigenschaften und Fähigkeiten, die ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erfüllen muss. 

Der Datenschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche 

  • Fachkunde und
  • Zuverlässigkeit

besitzen. Darüber hinaus ist er selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Aufsichtsbehörde kann einen bestellten DSB abberufen, wenn er die erforderliche Fachkunde oder Zuverlässigkeit nicht besitzt.

Fachkunde

Die erforderliche Fachkunde erfordert umfassende Kenntnisse und Erfahrung in der Informationstechnik und Datensicherheit. Darüber hinaus werden juristische Kenntnisse rund um den Datenschutz vorausgesetzt.

Unabhängigkeit

Zum Datenschutzbeauftragten wird häufig ein Angehöriger des eigenen Unternehmens bestellt. Er muss sein Funktion unabhängig wahrgenommen können, es darf zu keinem Interessenskonflikt kommen. 

Deshalb dürfen in der Regel keine Personen aus der Geschäftsleitung, leitende Positionen aus dem Personalwesen oder der IT-Abteilung zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden.

Für viele Unternehmen ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten die beste Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen.